Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Einige der Cookies nutzen wir um Ergebnisse zu messen, um zu verstehen, woher unsere Besucher kommen oder um unsere Website weiter zu entwickeln. Mehr Informationen

Cookie Einstellungen

  • Technisch notwendige Cookies
  • Tracking und Performance Cookies
  • Mehr Informationen

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind für die Bereitstellung von Diensten, die über unsere Website verfügbar sind, und für die Verwendung bestimmter Funktionen unserer Website von wesentlicher Bedeutung.

Ohne diese Cookies können wir Ihnen bestimmte Dienste auf unserer Website nicht zur Verfügung stellen.

Tracking und Performance Cookies

Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren.

Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können.

Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren keinen einzelnen Besucher.

Mehr Informationen

Bei Fragen in Bezug auf unseren Umgang mit Cookies und Ihrer Privatsphäre kontaktieren Sie uns bitte.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Transparenzregister Eintragungspflicht ab 30.06.2022

30.06.2022
transparenzregister-eintragungspflicht-ab-30-06-2022Transparenzregister Eintragungspflicht ab 30.06.2022
Das deutsche Transparenzregister, auch bekannt als "Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG)," ist ein staatliches Register, das dazu dient, Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und anderen juristischen Personen zu sammeln und transparent zu machen. Das Ziel des Registers ist es, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen, indem es sicherstellt, dass die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen Rechtsträgern leicht identifiziert werden können.

Die Eintragungspflicht im deutschen Transparenzregister betrifft in erster Linie Unternehmen und andere juristische Personen. Dies können beispielsweise Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Stiftungen, Vereine und Trusts sein. Die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister besteht für alle Rechtsträger, die in Deutschland gegründet oder tätig sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

1. Unternehmen: Alle deutschen juristischen Personen des Privatrechts, also beispielsweise GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder Aktiengesellschaften (AGs).

2. Personengesellschaften: Dazu gehören GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts), OHGs (Offene Handelsgesellschaften) und KGs (Kommanditgesellschaften).

3. Stiftungen: Sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Stiftungen.

4. Vereine: Alle Arten von Vereinen, einschließlich gemeinnütziger Vereine.

5. Trusts: Trusts, die in Deutschland Vermögenswerte halten oder tätig sind.

Die Eintragungspflicht bezieht sich auf die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten, das sind die natürlichen Personen, die letztlich hinter einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person stehen und von denen erheblicher Einfluss oder Kontrolle ausgeht. Diese Angaben sollen sicherstellen, dass es möglich ist, die tatsächlichen Eigentümer und Verantwortlichen von Unternehmen und Rechtsträgern nachzuverfolgen und zu identifizieren.

Die Übergangsfrist bis zu der sich jeder eingetragen haben muß endet am 30.06.2022.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichterfüllung der Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister strafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen haben kann. Unternehmen und Rechtsträger sollten daher sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die erforderlichen Informationen im Transparenzregister korrekt und rechtzeitig hinterlegen.